Was wir wollen

Kantonale Volksinitiative: „Für demokratische Mitsprache – Lehrpläne vors Volk!“

Begründung:
Der von der Deutschschweizerischen Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK) verabschiedete Lehrplan 21, welcher als Vorlage für den kantonalen Lehrplan gelten soll, geht weit über den erwarteten Rahmenlehrplan hinaus.
Statt die Lehrpläne der Kantone im Sinne einer Harmonisierung zusammenzufassen, wurde ohne demokratische Legitimation ein neuer Lehrplan mit neuen Inhalten, Lehrmitteln und einem neuen Lern- und Unterrichtsverständnis geschaffen.
Diese umstrittene Reform überfordert insbesondere schulisch schwächere Kinder, womit die Chancengerechtigkeit in unserer Volksschule gefährdet ist.
Das Stimmvolk hat 2006 einer Harmonisierung des Schulwesens im Bereich des Schuleintrittsalters und der Schulpflicht, der Dauer und Ziele der Bildungsstufen und von deren Übergängen sowie der Anerkennung von Abschlüssen (Bildungsartikel, §62 Abs.4 der Bundesverfassung) zugestimmt.

Am Volk vorbei soll nun eine gesamtschweizerische Schulreform mit weitreichenden Konsequenzen eingeführt werden. Die Einführung des Lehrplan 21 verursacht im Kanton Bern jährlich wiederkehrende Kosten von über 30 Millionen Steuerfranken ohne pädagogischen Mehrwert.
Deshalb darf nicht der Erziehungsdirektor alleine, sondern der Grosse Rat und die Bürgerinnen und Bürger müssen in letzter Instanz über den kantonalen Lehrplan beschliessen.

Diese Volksinitiative garantiert sowohl die demokratische Mitsprache des Grossen Rates sowie diejenige der Berner Bevölkerung in wichtigen Fragen zur Aufgabe der Schule.
Kantonale Volksinitiative:
«Für demokratische Mitsprache – Volk!»

Motivation:
Initiative populaire cantonale bernoise:
«Pour un débat démocratique – Votons sur les plans d’études!»

Le « Lehrplan 21 », adopté par la Conférence alémanique de l’instruction publique (D-EDK) et qui doit servir de base aux plans d’études cantonaux, dépasse de loin le plan d’études cadre attendu.
Au lieu de joindre les plans d’études des cantons au sens d’une harmonisation, un nouveau plan d’études avec de nouveaux contenus et une nouvelle approche de l’apprentissage et de l’enseignement a été créé, sans légitimité démocratique.
Cette réforme contestée exige trop, surtout des enfants scolairement faibles, menaçant ainsi l’égalité des chances dans nos écoles obligatoires.
En 2006, le peuple a accepté une harmonisation scolaire dans le domaine de l’âge d’entrée à l’école et de l’instruction obligatoire, de la durée et des objectifs des niveaux d’enseignement et du passage de l’un à l’autre, ainsi que de la reconnaissance des diplômes (article sur la formation, art. 62, al. 4 de la Constitution fédérale).
Sans consultation du peuple, il s’agirait maintenant d’introduire une réforme scolaire pour toute la Suisse, avec des conséquences d’envergure.
L’introduction du « Lehrplan 21 » occasionne au canton de Berne des frais récurrents annuels de plus de 30 millions de francs issus des impôts, sans amener une plus-value pédagogique.
Pour ces raisons, ce n’est pas le Directeur de l’instruction publique seul, mais le Grand Conseil et les citoyennes et citoyens qui doivent décider en dernière instance du plan d’études cantonal.
Cette initiative populaire garantit tant le dialogue démocratique du Grand Conseil que celui de la population

bernoise dans les questions importantes sur l’école et sa fonction.

Stellungnahme zur Initiative
Interessengemeinschaft Starke Volksschule Kanton Bern

Weshalb braucht es diese Volksinitiative?
Das Stimmvolk hat 2006 einer Harmonisierung des Schulwesens im Bereich des Schuleintrittsalters und der Schulpflicht, der Dauer und Ziele der Bildungsstufen und von deren Übergängen sowie der Anerkennung von Abschlüssen zugestimmt (Bildungsartikel, §62 Abs. 4 der Bundesverfassung). Doch diese sah lediglich geringfügige kantonale Angleichungen vor.

Statt die Lehrpläne der Kantone im Sinne einer Harmonisierung zusammenzufassen, wurde dann von der Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz ohne demokratische Legitimation ein neuer Lehrplan mit neuen Inhalten, Lehrmitteln und einem neuen Lern- und Unterrichtsverständnis geschaffen.

Am Volk vorbei soll nun eine gesamtschweizerische Schulreform mit weit reichenden Konsequenzen eingeführt werden. Diese umstrittene Reform überfordert insbesondere schulisch schwächere Kinder, womit die Chancengerechtigkeit in unserer Volksschule gefährdet ist.

Die Einführung des Lehrplan 21 verursacht im Kanton Bern jährlich wiederkehrende Kosten von über 30 Millionen Steuerfranken ohne pädagogischen Mehrwert!
Die Umschulung der Lehrpersonen, neue Lehrmittel, der Aufbau eines umfassenden Controllings und die Erarbeitung standardisierter Tests verschlingen Millionen von zusätzlichen Steuerfranken. Ebenso führt dies zu viel Unruhe und Selbstbeschäftigung für Schulleitungen und Lehrerschaft. Wir vertreten die Ansicht, dass bei solch grundlegenden Änderungen des Lehrplans unserer Volksschule die Bevölkerung mitreden muss. Wir Stimmbürger sollen mitentscheiden können, welche Schule und welchen Lehrplan wir für unsere Kinder wollen. Diese Entscheide dürfen wir nicht mehr länger dem Erziehungsdirektor alleine überlassen.

Deshalb verlangt die Initiative, im Volksschulgesetz des Kantons Bern die Artikel 12, 12a und Art. 74 zu ändern: Der Regierungsrat bleibt weiterhin zuständig für die Erarbeitung neuer Lehrpläne. Der Erlass und die Einführung bedürfen jedoch zu ihrer Anwendbarkeit der Genehmigung durch den Grossen Rat. Der Grossratsbeschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
Die Übergangsbestimmung verlangt, dass Lehrpläne, welche auf einen Zeitpunkt nach dem
1. Januar 2017 in Kraft gesetzt werden, nachträglich durch den Grossen Rat genehmigt werden müssen. Das bedeutet, dass der Grosse Rat und ev. die Bürgerinnen und Bürger in letzter Instanz rückwirkend über die definitive Einführung des Lehrplan 21 beschliessen sollen.


Diese Volksinitiative garantiert sowohl die demokratische Mitsprache des Grossen Rates sowie diejenige der Berner Bevölkerung in wichtigen Fragen zur Aufgabe der Schule.